Was ist Kindertagespflege?

Tagesmutti waren gestern!

Kindertagespflege hat sich zu einer professionalisierten pädagogischen Betreuungsform entwickelt.



Kindertagespflege ist ein gesetzlich verankertes Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder von 0 bis 14 Jahren.Wer über eine gültige Pflegeerlaubnis besitzt, kann eine Kindertagespflegestätte mit einer Kleinkindgruppe betreiben.


Bundesweite Regelungen der Kindertagespflege sind primär im SGB VIII zu finden.

Schleswig-Holsteinische Regelungen sind u.a. im KiTaG und JugendförderungsGesetz verankert.

Regionale Regelungen werden in Form von Satzungen gemeinsam mit dem JugendhilfeAusschuss und abschließend per Kreistag vereinbart und veröffentlicht. Diese gelten für Kindertagespflegepersonen und Eltern.

Regionale Regelungen können auch in Form von Richtlinien (= Dienstanweisungen) ergänzend erlassen werden.


Jede Kindertagespflegestelle, die eine gültige Pflegeerlaubnis hat, arbeitet mit dem Fachdienst Jugend und Bildung (Volksmund Jugendamt) zusammen. Es kann einem Freien Träger der Jugendhilfe Aufgaben übertragen werden.


Sorgeberechtigte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der Betreuung Ihrer Kinder. Dies ist in SGB VIII §5 geregelt. Die kommunale Verpflichtung ist, den Bedarf der Regionen sicher zu stellen und entsprechende Kapazitäten anzubieten.


Sorgeberechtigte haben die Pflicht, ihren Bedarf rechtzeitig bekannt zu geben. Hier wurde im KiTaG eine Mindest-Vorlaufzeit von 3 Monaten geregelt. Ihr Bedarf (Region, Std/Woche...) kann über Fachberatungsstellen in der Gemeinde, dem Jugendamt oder mit Hilfe des KiTa-Portals Schleswig-Holstein angemeldet werden. Dies sollten Sie stets in Schriftform sicherstellen!

Eine mündliche Voranmeldung in einer KiTa reicht nicht aus!

In Kindertagespflege können Sie direkt vertragliche Vereinbarungen treffen und sind nicht von der Antwort eines Trägers abhängig.